Vor sieben Jahre kam der Völkermord an den Armeniern auf die Tagesordnung des deutschen Bundestags. Darauf hatte die armenische Gemeinde lange warten müssen. Dass die CDU/CSU Fraktion Anfang 2005 einen entsprechenden Antrag im Bundestag einbrachte, hing nicht mit dem bevorstehenden 90. Jahrestag des Beginns des Verbrechens zusammen und auch nicht damit, dass die CDU/CSU Abgeordneten plötzlich ein schlechtes Gewissen hatte. Denn 2001 hatte sich die CDU/CSU – genauso wie die anderen Bundestagsfraktionen auch – gegen eine Beschlussfassung zum Thema Völkermord an den Armeniern ausgesprochen.
Das Europäische Parlament hatte bereits 1987 in einem Beschluss das Verbrechen als einen Völkermord anerkannt, andere nationale Parlamente von EU-Staaten hatten dies ebenfalls getan – Deutschland schwieg. Den Gegner eines EU-Beitritts der Türkei erschien es nützlich, wenige Monate vor der anstehenden Entscheidung über die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Brüssel und Ankara, den Völkermord im Osmanischen Reich öffentlichkeitswirksam auf die Tagesordnung des Bundestags zu bringen. Wenn in Deutschland, dessen historische Mitschuld am Verbrechen im Osmanischen Reich offenkundig ist, die Völkermordfrage instrumentalisiert und gleichzeitig auf die Bedeutung der „europäischen Erinnerungskultur“ hingewiesen wird, dann ist das Heuchelei.