Toros Sarian

An die Opfer erinnert, aber das Verbrechen nicht benannt

April-2014-Yerevan-DzidzernVor sieben Jahre kam der Völkermord an den Armeniern auf die Tagesordnung des deutschen Bundestags. Darauf hatte die armenische Gemeinde lange warten müssen. Dass die CDU/CSU Fraktion Anfang 2005 einen entsprechenden Antrag im Bundestag einbrachte, hing nicht mit dem bevorstehenden 90. Jahrestag des Beginns des Verbrechens zusammen und auch nicht damit, dass die CDU/CSU Abgeordneten plötzlich ein schlechtes Gewissen hatte. Denn 2001 hatte sich die CDU/CSU – genauso wie die anderen Bundestagsfraktionen auch – gegen eine Beschlussfassung zum Thema Völkermord an den Armeniern ausgesprochen.

Das Europäische Parlament hatte bereits 1987 in einem Beschluss das Verbrechen als einen Völkermord anerkannt, andere nationale Parlamente von EU-Staaten hatten dies ebenfalls getan – Deutschland schwieg. Den Gegner eines EU-Beitritts der Türkei erschien es nützlich, wenige Monate vor der anstehenden Entscheidung über die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Brüssel und Ankara, den Völkermord im Osmanischen Reich öffentlichkeitswirksam auf die Tagesordnung des Bundestags zu bringen. Wenn in Deutschland, dessen historische Mitschuld am Verbrechen im Osmanischen Reich offenkundig ist, die Völkermordfrage instrumentalisiert und gleichzeitig auf die Bedeutung der „europäischen Erinnerungskultur“ hingewiesen wird, dann ist das Heuchelei.

Die CDU/CSU hatte 2001 behauptet, dass mit einer Beschlussfassung des Bundestags zum Völkermord „die Integration der in unserem Land lebenden Türken in hohem Maße erschwert würde“. Ferner machte sie sich damals Sorgen um „das Zusammenleben zwischen Deutschen und Türken“. Vier Jahre später fühlte sie sich dazu berufen „die Versöhnung zwischen Türken und Armeniern“ zu fördern. Den Christdemokraten ging es 2005 schlicht und einfach nur darum, die rot-grüne Regierungskoalition, die sich für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei war, unter Druck zu setzen.

Im März dieses Jahres erlebt der Bundestag eine ähnliche Initiative der CDU/CSU: Auf der Tagesordnung stand diesmal das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel und die Diskriminierung der christlichen Minderheiten in der Türkei.[1] In einem Artikel in der Frankfurter Rundschau wird der Antrag der Regierungskoalition als „ein Propaganda-Instrument“ bezeichnet, um „Stimmung gegen den EU-Beitritt“ der Türkei zu machen.[2] Gegen die EU-Aufnahme der Türkei zu sein ist nichts politisch Verwerfliches. Aber wie Glaubwürdig sind Politiker, die zu den Menschenrechtsverletzungen in der Türkei immer geschwiegen haben und erst seit 2005 alles unter die Lupe nehmen, um zu belegen, dass die Türkei wegen der Menschenrechtsverletzungen nicht in die EU gehört.

Moralisch war es 2005 für SPD und Grüne unmöglich, einen Antrag über das Verbrechen an den Armeniern einfach abzuschmettern. Gleichzeitig musste außenpolitisch Rücksicht auf die Regierung in Ankara genommen werden. Mit einem weiteren Problem sah sich die SPD konfrontiert: für sie stand nicht nur die Gunst türkisch-nationaler „Sozialdemokraten“, sondern auch die Stimmen deutsch-türkischer Wähler auf dem Spiel. Immerhin wählen über 55% der Deutsch-Türken die SPD.[3] Mancher SPD-Abgeordnete verdankt seine Wahl in ein Landtag oder in den Bundestag wahrscheinlich den Stimmen deutsch-türkischen Wählerinnen und Wähler.

Wenn die Anerkennung des Völkermords eine zentrale Forderung der armenischen Gemeinschaft in Deutschland ist, dann stellt sich heute die Frage, ob diese Forderung erfüllt wurde und welche Folgen der Beschluss vom Juni 2005 hatte. Aus den Antworten der Bundesregierungen zu kleinen Anfragen der Linksfraktion im Bundestag geht ganz klar hervor, dass der Beschluss folgenlos geblieben ist. Dem Zentralrat der Armenier in Deutschland blieb nichts anderes übrig, als nach 2005 weiterhin das zu fordern, was sie schon davor gefordert hatte: „die förmliche Anerkennung des Völkermords durch die Bundesrepublik Deutschland“. Die sei „unumgänglich“ und „längst überfällig“, erklärte der ZAD-Vorsitzende.[4] Damit ist die Position des Verbandes, der für sich in Anspruch nimmt, die armenische Gemeinschaft in Deutschland zu vertreten, klar: Der Bundestagsbeschluss wird nicht als eine Anerkennung des Völkermords an den Armeniern betrachtet; die Armenier erwarten einen zweiten Bundestagsbeschluss der den Völkermord förmlich anerkennt und die Leugnung des Völkermords an den Armeniern muss gesetzlich verboten werden.

Landesregierungen ignorieren den Bundestagsbeschluss

Im Bundestagsbeschluss wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vernichtung der Armenier ein Thema sei, dass die Bildungspolitik zu berücksichtigen habe. Die für die Gestaltung der Lehrpläne verantwortlichen Bundesländer könnten somit einen „wichtigen Beitrag zur Erinnerung leisten“, heißt es in Beschlusstext. Einzig in Brandenburg wurde der Völkermord an den Armeniern in den Rahmenlehrplan zumindest erwähnt, dies allerdings bereits vor 2005.

Die Partei „DieLinke“ erkundigte sich in ihrer kleinen Anfrage im März 2007, ob nach dem Vorbild Brandenburgs deutschlandweit das Thema in die Rahmenlehrpläne aufgenommen wurde.[5] In einer kleinen Anfrage im Februar 2010 hieß es erneut: „Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um angesichts der bundespolitischen Bedeutung des Themas eine Abstimmung der Bundesländer zu erreichen, damit der Völkermord an den Armeniern in die Geschichtslehrpläne aufgenommen wird und erkennt sie diesbezüglich einen aus dem Bundestagsantrag resultierenden Handlungsauftrag?“[6] Diese Frage erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, aber die Bundesregierung konnte sich sehr einfach aus der Verantwortung stehlen und die Frage mit einem knappen Satz beantworten: „Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Gestaltung der Lehrpläne unter die Kulturhoheit der Länder fällt.“[7]

Mit welchen konkreten Initiativen hat nun „DieLinke“ in den Bundesländern versucht, ein Update der Geschichtslehrpläne durchzusetzen? Zumindest in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin war sie als Koalitionspartnerin der SPD an der Regierung beteiligt. Experten hätten vermutlich in wenigen Tagen Vorschläge zur Ergänzung eines Lehrplans unterbreiten können.

Offenbar fehlte den rot-roten Koalitionsregierungen in Schwerin und Berlin der politische Wille. Leider gibt es für den „Normalbürger“ nicht die Möglichkeit, „kleine Anfragen“ an die Politiker oder Parteien zu stellen. Aber trotzdem: „DieLinke“ ist eine Antwort auf die Frage schuldig geblieben, warum sie selber nicht gehandelt hat, als sie in zwei Bundesländern mitregierte. In der Frage der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses hat „DieLinke“ genauso versagt, wie die anderen Parteien.

Wenn es den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen tatsächlich darum gegangen wäre, mit dem gemeinsam erarbeiteten Beschlusstext einen Prozess in Gang zu setzen, um die Aufarbeitung der Geschichte des Völkermordes von 1915 oder „Versöhnung zwischen Türken und Armeniern“ – zumindest in Deutschland – voranzubringen, dann hatten sie in den vergangenen sieben Jahren genug Zeit, um konkrete Maßnahmen einzuleiten. Nichts wäre naheliegender gewesen, als der Empfehlung des Bundestags zu folgen. Daran, dass sie es nicht getan haben, wird erkennbar, dass sie nie ernsthaft daran dachten, ihren Beschluss Taten folgen zu lassen. Vor allem die CDU/CSU als Initiatorin des Antrags von 2005 muss sich fragen lassen, warum in den von ihr regierten Bundesländern das Thema Völkermord an den Armeniern nicht in den Rahmenlehrplan aufgenommen wurde.

Toros Sarian

[1] Deutscher Bundestag, Drucksache 17/9185

[2] http://www.fr-online.de/politik/schwarz-gelb-im-bundestag-die-nuetzliche-geschichte-vom-kloster-mor-gabriel,1472596,14989648.html

[3] http://www.neues-deutschland.de/artikel/154702.wen-waehlen-deutsch-tuerken.html

[4] „Armenier fordern Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland“, ZAD Pressemitteilung vom 13.03.2010

[5] Kleine Anfrage der Linken vom 15.03.2007, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4750

[6] Kleine Anfrage der Linken vom 10.02.2010, Deutscher Bundestag, Drucksache 17/687

[7] Antwort der Bundesregierung 03.04.2007, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4959