Kaskade Jerevwan

Die Beschlüsse des Europäischen Parlaments – oder wie aus einem Völkermord ein „Ereignis der Vergangenheit“ wird

Am 14. Dezember 2007 befassten sich die Regierungschefs der EU- Staaten auf ihrem Gipfeltreffen in Brüssel mit der Frage des EU-Beitritts der Türkei. Verschiedene armenische Verbände – zumeist der ARF (Daschnakzutiun) nahe stehend – hatten für diesen Tag zu einer Demonstration in der belgischen Hauptstadt aufgerufen, um zu verlangen, dass die EU bei den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei darauf besteht, dass die türkische Regierung den Völkermord an den Armeniern anerkennt.

Immerhin hatte das Europäische Parlament bereits im Juni 1987 einen Beschluss gefasst, in dem festgestellt wurde, dass „die tragischen Ereignisse, die 1915-17 stattgefunden und sich gegen die Armenier des Osmanischen Reiches gerichtet haben, Völkermord im Sinne der von der Vollversammlung der UNO am 9. Dezember 1948 angenommenen Konvention zur Verhinderung und Verfolgung des Völkermordverbrechens sind.“ In der Resolution wurde die Weigerung der Türkei, das Verbrechen an den Armeniern anzuerkennen, als ein „unüberwindbares Hindernis für die Prüfung eines etwaigen Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft“ bezeichnet. Seitdem hat das Europäische Parlament in mehreren Beschlüssen die Europäische Kommission und den Rat der EU aufgefordert, die Türkei dazu zu bewegen den Völkermord an den Armeniern anzuerkennen und die Blockade der Republik Armenien zu beenden.

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