Yerevan

Die deutsch-türkische Politik im Kaukasus und der 28. Mai 1918

Am 28. Mai 1918 wurde die erste Armenische Republik gegründet. Drei Jahre nach Beginn des Genozids im Osmanischen Reich entstand im letzten Kriegsjahr auf einem kleinen Teil Ost-Armeniens ein armenischer Staat. Viele bringen die Gründung der 1. Republik mit der Schlacht von Sardarabad in Verbindung. Die Unabhängigkeit Armeniens erscheint in diesem Zusammenhang wie das Ergebnis eines verzweifelten, heroischen Abwehrkampfes gegen die vorrückenden türkischen Armeen. Vor allem die von der ARF Daschnakzutiun diktierte Geschichtsschreibung ist bemüht, die Gründung der Republik des 28. Mai als ein Verdienst der Partei darzustellen.

Die Neigung zur Mythenbildung um die armenische Geschichte ist allerdings nicht nur der ARF Daschnakzutiun eigen, sondern – nach Errichtung Sowjetarmeniens – auch der sowjetischen Geschichtsschreibung. Während die ARF Daschnakzutiun nach 1920 ihren politischen Einfluss innerhalb der Diaspora ausbauen und dort ihre Geschichtsdarstellung verbreiten konnte, lernten die Armenier in Sowjetarmenien ihre Geschichte so, wie es die kommunistische Partei vorgab. Erst nach dem Tod Stalins änderte sich die Lage allmählich. Leider gibt es auch im heutigen Armenien immer wieder Versuche, eine kritische Sicht der armenischen Geschichte zu unterbinden. Erst im September vergangenen Jahres wurde ein Dokumentarfilm über Sardarabad, das im bekannten „Moscow“ Kino in Yerevan gezeigt werden sollte, plötzlich aus dem Programm gestrichen. Der im Auftrag des Kulturministeriums von Tigran Khzmalyan produzierte Film enthält zu viele brisante Erkenntnisse über die damaligen politischen Akteure und kratzt zu sehr an den sorgfältig gepflegten Mythen.

Wer heute die historischen Umstände, die zur Gründung der ersten Republik geführt haben verstehen will, muss vor allem die Kaukasus-Politik Deutschlands und des Osmanischen Reiches untersuchen. Es gibt zwei wichtige deutschsprachige wissenschaftliche Werke, die sich ausführlich mit der Entwicklung im Kaukasus im Zeitraum von 1914-1921 befassen: 1975 erschien der erste Band des Werkes des österreichischen Historikers Wolfdieter Bihl unter dem Titel „Die Kaukasus-Politik der Mittelmächte“. Band zwei folgte erst 1992 und behandelte die Jahre 1917-1918. Der deutsche Historiker Werner Zürrer untersuchte in seinem 1978 veröffentlichten Werk „Kaukasien 1918-1921“ den „Kampf der Großmächte um die Landbrücke zwischen Schwarzem und Kaspischem Meer“. Wolfgang Gust hat auf www.armenocide.net einige wichtige Dokumente aus dem Archiv des Auswärtigen Amtes veröffentlich, die auch sehr aufschlussreich sind. Jedoch sind die meisten der Dokumente, die den Zeitraum 1917/18 betreffen, noch nicht veröffentlicht worden.

Das Kriegsbündnis unter deutscher Führung strebte im 1. Weltkrieg nach einer Neuaufteilung der Welt, wobei sich der pan-türkische Expansionismus vor allem in Richtung „Turan“ richtete. Der Weg dorthin führte über Armenien und Kaukasien. In seinen 1920 veröffentlichten Erinnerungen schreibt General Otto Liman von Sanders – Chef der deutschen Militärmission im Osmanischen Reich – über die Ziele des deutsch-türkischen Bündnisses im 1. Weltkrieg: “Auf militärischem Gebiet waren die deutschen Erwartungen der türkischen Betätigung weit überspannte und daher unmögliche! Die Türkei sollte nicht nur die Meerengen verteidigen, ihre eigenen Grenzen auf ungeheuren Entfernungen schützen, sondern sie sollte Ägypten erobern, Persien unabhängig machen, in Transkaukasien die Schaffung selbständiger Staaten vorbereiten, womöglich in der Folge durch Afghanistan Indien bedrohen und schließlich auch noch auf europäischen Kriegsschauplätzen aktive Hilfe leisten.“ (Otto Liman von Sanders: Fünf Jahre Türkei, Berlin 1920, S. 407-408)

Mit der Russischen Oktoberrevolution 1917 ändert sich auch die Lage an der türkisch-russischen Front. Die russischen Soldaten wollten wieder in ihre Heimatorte und zu ihren Familien zurück. Bereits kurz nach ihrer Machtübernahme in Moskau hatten die Bolschewiki in einem „Dekret über die Rechte der Völker Rußlands“ das „Selbstbestimmungsrecht für alle Völker Rußlands bis zur vollständigen Trennung und Bildung selbständiger Staaten“ verkündet. In einem weiteren Dekret der Sowjetregierung wurde im Dezember 1917 auch die Selbstbestimmung „Türkisch-Armeniens“ ausdrücklich anerkannt. Die politisch einflussreichen Kräfte im Transkaukasus, die überwiegend anti-bolschewistisch eingestellt waren, schienen von diesen Dekreten keinen Gebrauch machen zu wollen. Um das entstandene Machtvakuum auszufüllen, hatten sie im November 1917 in Tiflis das „Transkaukasische Kommissariat“ gebildet, in dem jeweils drei Georgier, Aserbaidschaner und Armenier und zwei Russen vertreten waren. Am 16. Dezember 1917 unterzeichnete die russische Armeeführung an der russisch-türkischen Front einen Waffenstillstandsvertrag mit den Türken. Doch in den folgenden Wochen kam es zu einer dramatischen Veränderung der Lage. Die türkische Regierung erkannte, dass nach dem Abzug der russischen Soldaten die provisorische Regierung in Tiflis militärisch nicht in der Lage war, die lange Frontlinie mit eigenen Kräften zu verteidigen. Am 13. Februar überschritten die türkischen Truppen die vereinbarte Waffenstillstandslinie. Die hoffnungslos unterlegenen armenischen Einheiten erhielten weder von den Georgiern noch von den Azeris Unterstützung. Mit dem Vormarsch der türkischen Truppen in Richtung Kaukasus wurde nun auch die dortige armenische Bevölkerung Opfer der türkischen Vernichtungspolitik.

Die Sowjetregierung in Russland war aufgrund des militärischen Drucks Deutschlands gezwungen, am 3. März 1918 den Vertrag von Brest-Litovsk zu unterzeichnen. Die Sowjetregierung musste darin den Mittelmächten zahlreiche Zugeständnisse machen. Der Art. 4 des Vertrages forderte den sofortigen Abzug der russischen Truppen aus den Bezirken Kars, Ardahan und Batum. Von einer Abtretung dieser Gebiete an das Osmanische Reich war im Vertrag allerdings keine Rede. Der Brester Vertrag wurde vom Transkaukasischen Kommissariat abgelehnt. Bereits am 14. Januar 1918 – also vor Unterzeichnung des Vertrags von Brest-Litovsk – hatte die türkische Regierung dem Kommissariat Friedensverhandlungen angeboten. Die Verhandlungen in der Schwarzmeerstadt Trapzunt endeten aber am 22. März ergebnislos. Die Mehrheit der kaukasischen Delegation lehnte die türkischen Forderungen ab. Noch während die Verhandlungen andauerten, nahmen türkische Truppen am 13. März Erzerum ein. Nichts schien den Vormarsch der Türken aufhalten zu können: Am 3. April wurde Ardahan, am 14. April Batum besetzt. Im Parlament in Tiflis verlangten die aserbaidschanischen Abgeordneten die Unabhängigkeitserklärung Transkaukasiens. Schließlich wurde am 22. April 1918 die “Transkaukasische Demokratische Föderative Republik” ausgerufen. In der Hoffnung den türkischen Vormarsch aufzuhalten, erklärte sich die neue Regierung in Tiflis bereit, auf der Grundlage des Brester Vertrags zu verhandeln. Der Ministerpräsident der TDFR, ein Georgier, ordnete sogar die Räumung der Festung von Kars an. Die armenische Bevölkerung der Stadt flüchtete in Panik vor den türkischen Truppen, die am 25. April in die Stadt einmarschierten, ohne auf Widerstand zu stoßen. In der Festung von Kars fiel ihnen ein riesiges Waffenarsenal in die Hände. Mit dem Fall von Batum und Kars war der Süd-Kaukasus den Türken schutzlos ausgeliefert.

Am 11. Mai begannen in Batum die Verhandlungen zwischen der TDFR und dem Osmanischen Reich. Jetzt war die türkische Seite nicht mehr bereit, den Brester Vertrag als Verhandlungsgrundlage zu akzeptieren. Sie forderte nun die Abtretung von Alexandropol und die uneingeschränkte Kontrolle über die Bahnverbindung im Arax-Tal. Diese Forderungen wurden seitens der TDFR abgelehnt. Der Generalstabschef der türkischen Streitkräfte, der deutsche General Hans von Seeckt, erteilte daraufhin den türkischen Truppen unter Vehip Pascha den Befehl Alexandropol einzunehmen und die Bahnverbindung im Arax-Tal unter türkische Kontrolle zu bringen. Mit dem Fall Alexandropols am 15. April wurde die Lage der Armenier immer verzweifelter: Die Verbindung nach Tiflis war abgeschnitten und die Armenier im Raum um Yerevan eingeschlossen worden. Bei den mehrere Tage andauernden Kämpfen bei Sardarabad konnte die türkische Offensive am 24. Mai aufgehalten werden. Dank dieses Sieges blieb das unter armenischer Kontrolle verbliebene kleine Gebiet um Yerevan und dem religiösen Zentrum in Edschmiadzin von einer türkischen Eroberung verschont.

Während der deutsche General Seeckt die Expansionspolitik der türkischen Regierung in Richtung Baku unterstützte, versuchte die deutsche Regierung eine vollständige Kontrolle des Süd-Kaukasus durch ihren türkischen Verbündeten zu verhindern: „Es wäre gegen unsere Interessen, wenn der Zugang zu Mittelasien und Persien ausschließlich in türkische Hände käme und wir bezüglich unserer politischen und wirtschaftlichen Betätigung dort auf den guten Willen der Osmanen angewiesen wären … wir haben während des Krieges Millionen ausgegeben, um einen uns freundlich gesinnten kaukasischen Staat zu schaffen und uns damit die Brücke nach Zentralasien zu bauen. Alles dies wäre so gut wie umsonst geworden, wenn die Türken Batum und Traunskaukasien nehmen“, heißt es in einem Bericht des deutschen Auswärtigen Amtes. Nachdem die Türkei über die im Brester Vertrag festgelegten Grenzen hinweg weite Gebiete besetzt hatte und die TDFR aufgrund ihrer inneren Uneinigkeit keinen Widerstand gegen die türkische Expansionspolitik leisten konnte, war der Zerfall der kurzlebigen TDFR unausweichlich. Mit einem Ultimatum präsentierte die türkische Delegation in Batum ihre neuen Forderungen: Nicht nur Kars, Ardahan und Batum, sondern auch die Bezirke Alexandropol, Achaklaki, Achalcich, Surmalu, Nachichevan und Teile des Bezirks von Yerevan sollten an die Türkei abgetreten werden.

Die TDFR konnte sich gegen den wachsenden türkischen Druck nicht lange halten. Ohnehin symphatisierten die Azeris mit dem Osmanischen Reich, während die Georgier ihre einzige Rettungmöglichkeit vor den unaufhaltsam vorrückenden Türken darin sahen, sich dem Schutz Deutschland anzuvertrauen. Noch am 26. Mai beschloss das Parlament in Tiflis seine Auflösung und damit das Ende der TDFR. Kurz nach diesem Beschluss erfolgte die Unabhängigkeitserklärung Georgiens. Zwei Tage später – also am 28. Mai – wurde die Unabhängigkeit Azerbaidschans proklamiert. Dem Armenischen Nationalrat in Tiflis blieb angesichts dieser Entwicklung kaum eine andere Wahl als die Unabhängigkeit Armeniens auszurufen. Bereits am 22. Mai – während bei Sardarabad ein verzweifelter Überlebenskampf stattfand – hatte der Armenische Nationalrat die deutsche Regierung um Schutz vor der türkischen Invasion gebeten. Aber Deutschland, das bereits 1915 tatenlos zugesehen hatte, wie die Armenier im Osmanischen Reich systematisch deportiert und vernichtet wurden, zeigte keine Bereitschaft, Armenien unter seinen Schutz zu nehmen. Einige führende deutsche Militärs wie Hans von Seeckt erklärten die Armenier sogar zu Feinden: “In diesem Augenblick dürfen wir uns der Armenier nicht annehmen, sondern müssen sie als Feinde betrachten. Es ist ein unmöglicher Zustand mit den Türken verbündet zu sein und für die Armenier einzutreten. Meiner Überzeugung nach muss jede Rücksicht, christliche, sentimentale und politische, gegenüber einer harten aber klaren Kriegsnotwendigkeit verschwinden.” (www.armenocide.net Dokument 1918-07-30-DE-002). Nach den Vorstellungen des einflussreichen Generals Erich Ludendorff sollten Armenien und Aserbaidschan dem türkischen Verbündeten überlassen werden, während Berlin Georgien für sich beanspruchen sollte.

Das Osmanische Reich konnte im „Friedensvertrag“ von Batum, den sie am 4. Juni mit den „unabhängigen Staaten“ Georgien, Armenien und Aserbaidschan abschloss, alle ihre Forderungen durchsetzen. Am katastrophalsten waren die Gebietsverluste der Armenier: Dem armenischen Staat verblieb lediglich eine Fläche von 9.000 Quadratkilometern mit 321.000 Einwohnern (davon 80.000 Azeris). Die Regierung in Yerevan musste sich verpflichten, ihre Armee zu demobilisieren oder nur nach Konsultationen mit den türkischen Behörden einzusetzen. Deutschland und die anderen Bündnispartner des Osmanischen Reiches gehörten nicht zu den Unterzeichnern des Batumer Vertrages. Die deutsche Regierung erkannte nur das „unabhängige“ Georgien an. Talat Pascha bezeichnete die Weigerung Deutschlands, die „Unabhängigkeit“ Armeniens und Aserbaidschans anzuerkennen, als „absolut unannehmbar“. Er versprach einer armenischen Delegation im September 1918, dass er sich bei den bevorstehenden Verhandlungen mit der deutschen Regierung dafür einsetzen werde, dass Berlin sowohl die Unabhängigkeit Aserbaidschans und des Nordkaukasus, als auch Armeniens anerkennt. Der Delegation der Republik Armenien, die am 6. September 1918 in Konstantinopel an der „Schwertumgürtungsfeier“ des Sultans teilnahm, wurde seitens des türkischen Herrschers versichert, dass die Türkei sich nicht nur einen freien, sondern auch einen starken armenischen Staat wünsche. Der armenische Delegationsleiter Aharonian nannte die Gründung eines armenischen Staates eine türkische Idee. Das Osmanische Reich war schließlich auch der erste Staat, der die „Unabhängigkeit“ Armeniens anerkannt hatte.

Toros Sarian

27.05.2009

Quellen:

Werner Zürrer: Kaukasien 1918-1921, Düsseldorf 1978

Wolfdieter Bihl: Die Kaukasus-Politik der Mittelmächte Teil 1, Wien 1975

Wolfdieter Bihl: Die Kaukasus-Politik der Mittelmächte Teil 2, Wien 1992

Jaques Kayaloff: The Battle of Sardarabad, Paris 1973

Otto Liman von Sanders: Fünf Jahre Türkei, Berlin 1920

Dokumente des Archiv des Auswärtigen Amts: www.armenocide.net